Anforderung Patientenunterlagen Dokuhaus

Dr.med. Stefan Hänisch

Arzt für Allgemeinmedizin    Betriebsmedizin    Chirotherapie

Die Praxis An den Kirchenäckern 3, 96145 Seßlach, Stadtteil Gemünda existiert nicht mehr. Wir bitten alle unsere ehemaligen Patienten, den neuen Besitzern unseres ehemaligen Hauses in Gemünda mit Wohlwollen zu begegnen. Immerhin haben sie uns ermöglicht, uns ganz auf unseren neuen Lebensabschnitt einzulassen.

Facharztbefunde und Krankenhausberichte unserer Patienten können nur noch schriftlich angefordert werden: Dr. Stefan Hänisch, Postfach 1363, 82243 Fürstenfeldbruck oder per E-Mail: stefanhaenisch@aol.de 

Die Befunde unserer Patienten werden für 10 Jahre kostenpflichtig aufbewahrt im:

Dokuhaus Archivcenter GmbH

Dornierstraße 4

04509 Wiedemar

www.dokuhaus.com   E-Mail retrieval@dokuhaus.com 

Telefon 034207-40680     Fax 034207-406825

Das Formular für die Anforderung von Patientenunterlagen können Sie sich entweder herunterladen und ausdrucken oder schriftlich bei uns oder beim Dokuhaus anfordern.

Misstrauenskultur

"Die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlungs- und Verordnungsweise hat sich an dem Grundsatz zu orientieren, dass die Leistungen ausreichend und zweckmäßig sind, jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen" (§ 12 Sozialgesetzbuch Fünf, gesetzliche Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeitsgebot).

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist das höchste Gebot in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Behandlung des Arztes soll nicht optimal, sondern ausreichend (Schulnote 4) sein. Es ist auch völlig zweitrangig, ob Schmerzen gelindert, Leben gerettet und Menschlichkeit gelebt wird, in diesem System zählt nur die Wirtschaftlichkeit, die Kosten. Und diese lassen sich messen - im Gegensatz zu Werten wie Menschlichkeit.

Ich habe als Arzt mehrere Wirtschaftlichkeitsprüfungen über mich ergehen lassen müssen, das heisst, ich musste mich in zeitraubenden Stellungnahmen dafür rechtfertigen, warum ich Schwerkranken so teure Medikamente und sogar Physio- und Ergotherapie verschrieben habe. Ich habe fast jeden Tag mit dieser Misstrauenskultur gelebt - als Arzt war ich unter ständiger Kontrolle meiner wirtschaftlichen Effektivität, mir wurde erst einmal Verschwendung öffentlicher Gelder unterstellt, und ich musste das Gegenteil beweisen.

Der krönende Abschluss meiner Praxistätigkeit in Gemünda war eine rückwirkende Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Jahr 2014. Die Prüfkommission prüfte nicht die Güte meiner Behandlung, sondern stellte fest, dass ich einige Medikamente verschrieben hatte, die ich nach Ansicht der Krankenkasse nicht hätte verschreiben dürfen. Deswegen wurde ein Regreß, eine Strafzahlung gegen mich verhängt. Die kranke Kasse fordert nun von mir Geld zurück für Medikamente, die im Einzelfall Beschwerden gelindert, Leben gerettet haben, die Kostenübernahme wird wegen kleiner Formfehler meinerseits (z.B. unzureichende Diagnoseverschlüsselung, Verschreibungsfehler) nachträglich verweigert.

Liebe Patientin, lieber Patient, Sie werden verstehen, dass ich in einem solchen System des Misstrauens nicht länger arbeiten wollte. Das System SGB V hat meiner Seele und meiner Gesundheit geschadet, und ich tue genau das, was ich meinen Patienten geraten habe: Ich schütze meine Gesundheit, indem ich krankmachenden Einflüssen den Rücken kehre.